Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD)
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Der mobile sonderpädagogische Dienst (MSD) des Förderzentrums Kelheim unterstützt und hilft bei Unterricht und Erziehung von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung an Grund- und Mittelschulen mit dem Ziel, den Verbleib an der allgemeinen Schule zur ermöglichen.

Eine Übersicht dazu, welche Schulen im Landkreis von den Lehrkräften der Eduard - Staudt - Schule betreut werden, finden Sie hier.

 

Wann ist der Mobile Sonderpädagogische Dienst im Einsatz?

  •  Er kann von den Grund-und Mittelschulen und/oder den Erziehungsberechtigten angefordert werden.
  •  Er unterstützt und begleitet Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Übergang zwischen schulischen Lernorten.

 

Wie und wo ist der Mobile Sonderpädagogische Dienst im Einsatz?

  • In Kooperationsklassen der Grund- und Mittelschulen
  • In allen weiteren inklusiven Formen der Schule, z. B. in der Einzelinklusion
  • Zur Diagnostik und/oder Förderung von einzelnen Schüler/innen bzw. einer Kleingruppe an der Grund- und Mittelschule
  • Im Unterricht der Grund- und Mittelschule mit kooperativen Lehrmethoden in Zusammenarbeit mit der Grund- und Mittelschullehrkraft

 

 Was sind die Kernaufgaben des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes ab der Schulaufnahmephase bis zur Schulentlassung?

  •  Beratung von Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und Schüler/innen
  • Sonderpädagogische Diagnostik aus fachlicher Sicht des jeweiligen Förderschwerpunktes, fachliche Stellungnahmen, ggf. auch sonderpädagogische Gutachten bei Überweisungsvorgängen
  • Sonderpädagogische Förderung mit individueller Gewichtung des jeweiligen Förderschwerpunktes
  • Fortbildung für die allgemeine Schule, für andere Förderschulen und für Erziehungsberechtigte
  • Wenn nötig Koordinierung der sonderpädagogischen Fördermaßnahmen mit schulischen und außerschulischen Stellen und Diensten
  • Erstellen des Förderdiagnostischen Berichtes bei Schüler/innen, die inklusiv beschult werden
  • Beratung bei Zurückstellung, bei der Förderplanung, bei individuellen Abschlüssen und Empfehlungen zum Übergang Schule-Beruf

 


Die Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH)
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Die Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen (MSH) betreuen Kinder mit Auffälligkeiten in der allgemeinen Entwicklung, in der Sprachentwicklung und in der sozial-emotionalen Entwicklung.

Die Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen sind eine präventive Hilfe und diagnostizieren, fördern und betreuen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Kindergartenalter. Diese Kinder benötigen zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten, ihrer Gesamtpersönlichkeit und für ein selbständiges Lernen und Handeln sonderpädagogische Anleitung und Unterstützung.

Nach Art. 22 BayEUG beraten und unterstützen die MitarbeiterInnen der MSH die Eltern und ErzieherInnen und verweisen bei Bedarf auf medizinische, therapeutische und pädagogische Fachdienste und Einrichtungen. Auch Fragen im Zusammenhang mit der Einschulung können im Zuge der Beratung geklärt werden.

Die Mobile Sonderpädagogische Hilfe ist eine Aufgabe der Förderschulen. Falls ein Kind (noch) keine fördernde Einrichtung wie beispielsweise einen Kindergarten besucht, kann die MSH auch in der Familie stattfinden.

Die Anmeldung erfolgt über die Kindergartenleitungen. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht und ist kostenfrei.


Kooperationsklassen an Volksschulen:
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Bei Kooperationsklassen handelt es sich um besondere Klassen der allgemeinen Schule.
Kooperationsklassen besuchen:

  • Kinder ohne und mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wenn dieser nicht so umfangreich ist, dass er nur an einer Förderschule erfüllt werden kann;
  • Kinder, die aus einer Förderschule in eine Klasse der allgemeinen Schule zurückgeführt worden sind und bei denen noch individueller Förderbedarf besteht.

 Der Unterricht erfolgt nach dem Lehrplan für die Grund- oder Mittelschule. Eine Lehrkraft der Förderschule betreut die Kooperationsklasse mit mehreren Stunden pro Woche im Rahmen der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste. Die Klassenleitung der allgemeinen Schule und die Lehrkraft der Förderschule arbeiten eng zusammen und beraten sich regelmäßig. Die sonderpädagogische Unterstützung kann sowohl innerhalb der Klasse als auch in Kleingruppen oder als Einzelförderung erfolgen. Sie ist nicht auf die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf begrenzt, so dass auch Kinder ohne Förderbedarf von der besonderen Förderung in einer Kooperationsklasse profitieren können.

(Kooperationsklassen nach Art. 30a Abs. 7 Ziff. 1 BayEUG)

MSD Schaubild

Inklusion:
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Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2011 im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz verankert. Inklusion ist somit nicht nur ein gesellschaftlicher, sondern auch ein schulischer Auftrag:

Art. 2 Abs.2 Satz 1 BayEUG : „Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen“

Inklusive Bildung ist damit der Auftrag aller Schulen und Lehrkräfte, Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam zu unterrichten und entsprechend ihren Begabungen individuell zu fördern.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie u.a. beim Kultusministerium: https://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/inklusion.html.

Über die Möglichkeiten der inklusiven Beschulung können Sie jederzeit Beratung erhalten:

  • Über die zuständigen Mobilen Sonderpädagogischen Dienste: siehe Kontaktstellen & Zuständigkeiten
  • Über die Beratungslehrerin Constanze Stahl des SFZ Kelheim: Freitag von 8.00 bis 9.00 und nach Vereinbarung, Tel. 09441/8686 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Über die unabhängige Inklusionsberatungsstelle am Schulamt Kelheim: Dienstag 8.00 bis 15.30, Tel. 09441/207 6640

 

 

 

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